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Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) bestätigt, dass Krankenkassen bei Antrag auf Psychotherapie im Rahmen von Kostenerstattung innerhalb von drei Wochen entscheiden müssen. Die Frist verlängert sich auf fünf Wochen, wenn die Kasse ein Gutachten in Auftrag gibt. Sie ist dann aber ver-pflichtet, dies dem Versicherten rechtzeitig mitzuteilen und zu begründen. Andernfalls gilt der Antrag auf eine Psychotherapie als genehmigt.