http://bit.ly/19lx5Pt
Die verfassungswidrige Benachteiligung der Psychotherapeuten gegenüber somatisch tätigen Ärzten wurde (nun auch) in einem Rechtsgutachten festgestellt.
Während die Honorare im somatischen Bereich in den letzten Jahren stiegen, galt dies nicht für Psychotherapeuten. Außerdem sind Psychotherapiehonorare zeitgebunden, weshalb es nicht möglich ist, „einfach“ schneller zu arbeiten…
Der Bewertungsausschuss aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen verzögere zudem noch immer die Überprüfung der Psychotherapeutenvergütungen. Das kann so nicht mehr hingenommen werden!!
Mehr zu den Hintergründen des Gutachtens sowie das Gutachten selbst ist unter oben aufgeführtem Link zu finden.