wie Sie vielleicht schon wissen, hat der Bundesgesundheitsminister dem Entwurf zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) kurzfristig einen Zusatz zum § 92 Abs.6a SGB V eingeführt. Dieser Zusatz sieht eine „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor: Ausgesuchte Ärzte, deren Qualifikation erst noch durch den G-BA definiert werden soll, sollen dann in Voruntersuchungen entscheiden, ob und ggf. welchem Hilfs- bzw. Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden.
Dieses Vorhaben würde für die Psychotherapie einen Rückfall in das sogenannte Delegationsverfahren mit allen seinen Implikationen bedeuten, das mit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 abgeschafft wurde. Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, aber auch ärztliche PsychotherapeutInnen, könnten nicht mehr selbständig psychotherapeutische Leistungen erbringen und abrechnen. Psychotherapeuten würden durch diesen Zusatz das „Erstzugangsrecht“ verlieren, Patienten hätten keinen freien Zugang zur Psychotherapie mehr.
Zu diesem Gesetzesvorhaben gibt es eine Petition, die bis 13.12.2018 begrenzt ist. Die APP Köln empfiehlt dringend die Mitzeichnung der Petition vor Ablauf der Frist und bittet Sie, auch Verwandte, Freunde und Bekannte zu bewegen, sich zu beteiligen, damit möglichst viele Teilnehmer bekunden, dass Psychotherapeuten in der Lage sind, selbständig Psychotherapie zu indizieren und durchzuführen.
Die Petition finden Sie hier:
https://epetitionen.bundestag.de/…/…/_25/Petition_85363.html
Mit freundlichen Grüßen
Leitungsteam der APP Köln