Psychotherapeuten in Praxen unterliegen der sogenannten »Plausibilitätsprüfung«, wobei abgerechnete Ziffern bestimmten Zeiten zugeordnet werden und überprüft wird, ob ein bestimmtes Arbeitspensum am Tag noch plausibel erscheint. Die entsprechenden Zeiten wurden nun angepasst.
https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=209233