Nachdem die Einführung des „pauschalisierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik“ (PEPP) verschoben wurde, fordert die BundesPsychotherapeutenKammer (BPtK), die stationäre Versorgung im Rahmen des Krankenhaus-Strukturgesetz zu verbessern.
Mit der bisherigen Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) sei laut BPtK keine leitliniengerechte Therapie möglich. „Heute sind eine wesentlich kritischere Pharmako- und deutlich mehr Psychotherapie erforderlich“, so Dietrich Munz (BPtK-Präsident) in der PM vom 02.07.15
http://bit.ly/1HDwR4t