Die alten PTV11-Bögen sind ab dem 1. Oktober nicht mehr gültig, Praxen sollten rechtzeitig die neuen Bögen über die KVen bestellen. http://www.kbv.de/html/1150_36924.php 27. September 2018 Sonstiges Author: Elisabeth Pichler « Nächster Beitrag Schlafen können – Schlafstörungen erfolgreich bewältigen Vorheriger Beitrag »„Gefühle-Monster-Mix“