Seit Anfang Juni haben sich die Entscheidungsspielräume für Psychotherapeuten wieder vergrößert. Sie dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen Krankenhausaufenthalte und Krankentransporte verordnen. Später werden auch Verordnungen zur Reha und Soziotherapie kommen.
http://www.kbv.de/html/1150_29258.php