Der BVVP informiert den Patientenbeauftragten der Bundesregierung Herrn Staatssekretär Laumann und das Bundesversicherungsamt über Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung (nach § 13,3 SGB V) für Psychotherapien über die IKK…
Vielleicht hilft das Schreiben (http://bit.ly/1Wkopzy) bzw. dessen Argumentation den KollegInnen, die in Privatpraxen über Kostenerstattung abrechnen, bei ihrer Kommunikation mit der IKK oder anderen Krankenkassen!
Die Beschwerde stammt zwar aus dem letzten Jahr, ist aber leider immer noch aktuell.