Die KBV stellt hier einzelne Paragrafen vor und erläutert, welche Pflichten sich hieraus für Ärzte und Psychotherapeuten bspw. hinsichtlich Behandlungsdokumentation, Einsichtnahme in die Akten usw. ergeben.
http://www.kbv.de/…/Praxisinformation_Patientenrechtegesetz…