In Zukunft sollen Terminservicestellen nicht nur Erstgesprächstermine und Akutbehandlungen vermitteln, sondern auch Richtlinien-Psychotherapien. Hier folgte das Schiedsamt in seiner Entscheidung den Kassen. Vieles hierzu ist noch offen, aber einige Details kann man hier schon nachlesen:
http://www.kbv.de/html/1150_31794.php