Seit dem 1. Juli müssen Vertragsärzte und -psychotherapeuten das Versichertenstammdatenmanagement durchführen. Was Praxen beim automatisierten Online-Abgleich der Versichertendaten beachten müssen, erläutert die KBV in einer Praxisinformation:
https://www.kbv.de/html/1150_41096.php