Zwangsbehandlungen dürfen demnächst auch außerhalb geschlossener psychiatrischer Kliniken angeordnet werden – dies sieht ein neues Gesetz vor, das kürzlich beschlossen wurde. Demnach kann bei Patienten, die ihren Gesundheitszustand nicht mehr selbst beurteilen können und die sich in stationärer Behandlung befinden, auch gegen ihren Willen behandelt werden. Die Grenzen hierfür werden aber weiterhin sehr hoch gesteckt sein.
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