Aufgrund früherer Ereignisse wurde eine Lockerung der Schweigepflicht von Psychotherapeuten vorgeschlagen mit dem Ziel, Anschläge besser verhindern zu können. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält dies für nicht notwendig und verweist auf die bereits bestehende Anzeigepflicht bei Kenntnis von geplanten schweren Straftaten.
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/keine-aender.html