Wenn die Krankenkasse den Antrag auf Kostenerstattung vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie (bei approbierten Psychotherapeuten ohne Kassensitz) ablehnt… Widerspruch! Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, die dafür entstandenen Kosten zu übernehmen (Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V).
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html